Wagbachverdolung Eremitage: Eine Brachfläche im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und baulicher Wiedernutzung

2015_02_15_Wagbachverlegung

Nach meiner Meinung ist der eingeschlagene Weg insbesondere wegen der veränderten Randbedingungen und teilweise völlig neuer Sach- und Informationslage nicht mehr zielführend. Der aktuell noch gültige Beschluss des Gemeinderates führt in eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit, so meine persönliche Wahrnehmung. Deswegen habe ich mich für einen weiteren Informationstermin eingesetzt, der „Licht ins Dunkel bringen soll“. Der entsprechende Antrag auf der Tagesordnung des Gemeinderates am Montag, den 23. März 2015 um 19:00 Uhr wurde von mir initiiert und formuliert (Fotomontage: Liebl)

Wagbachverlegung auf dem Prüfstand:

2015_02_19_Wagbachverlegung

Im März 2013 ging die Stadt noch von einer Fertigstellung innerhalb von 1,5 bis 2 Jahren aus (Quelle: Homepage der Stadt Waghäusel am 19. Februar 2015)

„Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, alle Gewerke zur geplanten und beschlossenen Wagbachverlegung im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu präsentieren und zu erläutern. Der Fokus der Präsentation sollte auf den Kosten und Risiken und dem Zeitplan pro Gewerk liegen, den Gesamtkosten der Maßnahme bis zum vollständigen Abschluss, sowie eine Übersicht der einzelnen Vorteile für die Stadt und die Bürger von Waghäusel. Verzichtet werden sollte bei diesem Vortrag auf einen Rückblick, wann was warum beschlossen wurde. Es ist ausreichend die letzte Beschlusslage darzustellen.“

Zur Begründung:

  • Der Haushalt der Stadt Waghäusel weist für das Jahr 2015 ein hohes Defizit aus.
  • Die Maßnahme Wagbachverlegung ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.
  • Die Laufzeit der Maßnahme umfasst eine Amtszeit von mehreren Gemeinderatsperioden, so dass kaum ein Gemeinderat die vollständige Historie und die vollständigen zu erwartenden Kosten, sowie die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme kennt.
  • Vermutlich haben sich zahlreiche Randbedingungen der Maßnahme geändert, die es ggf. zu hinterfragen gilt.

Wenn man will, dann kann man sich informieren: Die Waghäusler Fastnachter vom KHC haben dies getan. Vielen Dank dafür:

Wagbachverlegung als Narrenthema: „Auch wenn sich noch so viele streiten, am Ende wird’s wohl die Fledermaus entscheiden“

2015_02_KHC-Orden

Eine Brachfläche im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und baulicher Wiedernutzung und ein Motto, dass der Zeit weit voraus war. Die Genehmigung mit den einschlägigen Auflagen zum Schutz der Wasserfledermaus wurde erst mehrere Monate nach Vorstellung des Ordens erteilt (Bild: Klumpp).

Ein in Waghäusel kommunalpolitisch oft diskutiertes Thema beschreibt der diesjährige Orden des Wiesentaler Kienholzclubs (KHC). Dabei geht es um die Verlegung des Wagbachs auf dem ehemaligen Südzuckergelände. Ordensschöpfer Herbert Mahl hat dabei eine närrisch grinsende Fledermaus zentral postiert. Unter ihren Flügeln sind viele Schlagworte aufgeführt, die bei Diskussionen von den Gegnern und Befürwortern immer wieder eingeworfen wurden. Links daneben stehen in großen Lettern die Abkürzungen der im Gemeinderat vertretenen fünf Fraktionen. Die im Bogen aufgeführten Begriffe wie Fledermaus, Kinderstube und Wagbach deuten darauf hin, dass der verdolte Bachlauf möglicherweise die Geburtsstätte von Fledermäusen ist, die eine Verlegung des Wagbachs noch verhindern könnte. Für Auflösung sorgt der unten stehende Reim „Auch wenn sich noch so viele streiten, am Ende wird´s wohl die Fledermaus entscheiden“.

Bunte Blickpunkte sind das Wiesentaler Wappen mit dem weißen Herz auf blauem Grund sowie das grün-weiße Zeichen des Kienholzclubs. Über dem neuen KHC-Orden thront im Schatten der beiden Zucker-Silos die Waghäuseler Eremitage – ein Bild, das nach dem beschlossenen Abriss der Zuckertürme bald nicht mehr so zu sehen sein dürfte. Dadurch erhält der diesjährige Orden des Wiesentaler Kienholzclubs noch eine besondere Wertschätzung.

Wie alles begann:

  • Der Wagbach war von der Firma Südzucker auf einer Länge von rund 650 Meter südlich und westlich der Eremitage zur Optimierung der betrieblichen Abläufe verdolt worden.
  • Der Kanal alterte im Laufe der Jahrzehnte und ist heute teilweise sanierungsbedürftig.
  • Damit wurde das Gelände über dem Kanal nach Einschätzung des Planungsbüros eine komplett nicht nutzbare Brachfläche.
  • Aus dieser Einschätzung heraus entwickelte
    2015_02_19_BHM

    Pressebericht des Planungsbüros vom August 2013 (Quelle: Homepage des Planungsbüros vom 19. Februar 2015).

    sich 2004 die Idee zur Verlegung des Wagbachverlaufs auf eine völlig neue Trasse östlich der Eremitage fernab von den geplanten gewerblichen Nutzflächen.

  • Als Positiv wurde erklärt, dass dabei
    • der Bach offen gelegt wird,
    • der Wagbachsturz in Oberhausen beseitigt werden kann,
    • keine Sanierung der Verdolung erforderlich ist
    • und insbesondere ein Gewerbegeländegewinn von ca. 11 000 qm für eine Wiedernutzung erreicht wird.
  • Die Gesamtkosten wurden ohne Zuschüsse als „gering“ eingestuft, d.h. weit unter einer Million Euro.
  • Zuschüsse wurden in Aussicht gestellt, insbesondere für die Beseitigung des Wagbachsturzes in Oberhausen.
  • Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag.

Die Idee der Wagbachverlegung war damit geboren.

Was hat sich in den letzten elf Jahren alles geändert:

  • Immer wieder andere Pläne:
    • Die erste Planung sollte in das Tiefgestade mit mäandrierendem Verlauf münden. Es wurde mit Oberhausen kein Einvernehmen erzielt.
    • Danach gab es eine Planfeststellung, die in den B-Plan Eremitage aufgenommen wurde. Diese Planung lies sich wegen einer Altlastenproblematik nicht realisieren.
    • Die nächste Plangenehmigung führte wieder in das Tiefgestade mit Einmündung in den „Bestandsgraben“. Wegen Beanspruchung von privater Fläche und der
      nicht realisierbaren Spundwandplanung beim alten Kindergarten am Kirrlacher Tor musste die Planung erneut geändert werden.
    • Die aktuell gültige Änderungsplanung wurde am 21. Januar 2015 vom Landratsamt Karlsruhe genehmigt.
  • Bereits 2014 wurde ein gut ein Hektar großes Grundstück mit der alten „sanierungsbedürftigen“ Verdolung mit dem Bachgrundstück verkauft und komplett bebaut.
    • Der verdolte Bach war nicht wirklich ein Problem.
    • Die ganze Fläche wurde mittels Beton verschlossen.
    • Das Sanierungsproblem und der mögliche Geländegewinn in diesem Bereich gibt es dadurch nicht mehr.
  • Die Änderungsgenehmigung für die Bachverlegung hat einige Auflagen des Naturschutzes, denn in der Oberrheinebene bestehen nur wenige unterirdische Überwinterungsmöglichkeiten für Wasserfledermäuse, so dass der Wagbachverdolung hier eine ganz besondere Bedeutung zukommt:
    • Die alte Verdolung muss wegen der Wasserfledermauskolonie (weitgehend?) bestehen bleiben,
    • inklusive einer Wasserführung in der Verdolung.
  • Die Mündung in den Bestandsgraben auf Gemarkung
    06.02.2015 006 (Mittel)

    Bestandsgraben im Naturschutzgebiet auf der Gemarkung Oberhausen (Bild: Liebl).

    Oberhausen ist nach meiner persönlichen Einschätzung nicht möglich, weil der Bestandsgraben nur das Regenwasser bei der Unterführung und das austretende Grundwasser aufnehmen kann. Das Wagbachwasser kann der 500 m lange Graben nicht aufnehmen, insbesondere nicht bei Starkregen. Aber: Der Wagbach ist Vorfluter, d.h. er erhält bei extremen Starkregen ungeklärtes Abwasser in großen Mengen direkt aus Hambrücken und Wiesental.

Weitere Probleme und Kostenfaktoren:

  • Das ursprüngliche Budget hat sich mehr als verdreifacht und liegt inzwischen deutlich über zwei Millionen Euro. Ich persönlich schätze die Kosten insgesamt auf über drei Millionen Euro.
  • Ein zusätzlicher Geländegewinn von 11.000 qm für die „Brachflächen“ ist nicht mehr realisierbar, da die „schwierigsten“ und „wertvollsten“ Grundstücke inzwischen schon vermarktet wurden.
  • Alle Kosten zur Ertüchtigung im Bereich des 500 Meter langen
    2015_02_16_Bestandsgraben

    Bestandsgraben und Brücke bei der L 555 (Bild: Liebl)

    Bestandsgrabens wurden bisher noch nicht ermittelt.

  • Die L 555 ist im Bereich der Brücken über den Wagbach und der Brücke über der B 36 (alt) auf einer Torflage gebaut. Zum Bau der geplanten 40 m Verdolung unter der L 555 ist das Grundwasser für die Rohrdurchpressung mindestens zwei Meter abzusenken und danach wird es dauerhaft ca. einen Meter durch die tiefe Bachlage abgesenkt. Dadurch wird die Torflage entwässert. Eine Absenkung der L 555 Fahrbahn zwischen den Brücken ist dadurch wahrscheinlich (… Bau- und Folgekosten sind bisher noch nicht kalkuliert …)
  • In den Bereichen des neuen Bachlaufs, in denen bei hohen Grundwasserständen Grundwasser im Bereich des Böschungsfußes austreten könnte, sind geeignete bautechnische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die ein schadloses Zusickern des Grundwassers ermöglichen und Böschungsrutschungen verhindern, so eine der Auflagen (… bisher noch nicht kalkuliert …) in der Baugenehmigung.
  • Die Zufahrt zum Kirrlacher Tor, dem Martin-von-Cochem-Haus und dem Parkplatz West des Bahnhofes ist zu ertüchtigen (… bisher noch nicht kalkuliert …).

    2014_12_21_IMG_20141221_164947

    Wer bezahlt die neu zu bauende Zufahrt zum Kirrlacher Tor, dem Martin-von-Cochem-Haus und dem Parkplatz West des Waghäusler Bahnhofes? Die vorhandene Strecke erlaubt keinen Begegnungsverkehr (Bild: Burkard).

  • Der alte Kindergarten beim Kirrlacher Tor ist abzubrechen und eine neue Festwiese ist zu erstellen (… bisher noch nicht kalkuliert …)

Mein persönliches Fazit:

Bei dieser Sachlage, ist der Verzicht auf die Bachverlegung des Wagbachs die einzige richtige Entscheidung. Dadurch werden Probleme und Kosten von rund zwei Millionen Euro eingespart (… eigentlich sogar drei Millionen Euro, aber die eine oder andere „kleine“ Sanierung am bestehenden Kanal oder der Zufahrt zum Kirrlacher Tor wird sich nicht vermeiden lassen …).

Dieser Beitrag wurde unter Gemeinderat abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten zu Wagbachverdolung Eremitage: Eine Brachfläche im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und baulicher Wiedernutzung

  1. erhard schmitteckert schreibt:

    Im Bericht des Planungsbüros bhm wird ausgeführt:…im Zuge der Straßenbauarbeiten ist das Gewölbe der Verdolung eingebrochen… So ist dies nicht gewesen sondern bei der Verlegung der Kanalisation hat man das Gewölbe eingeschlagen!
    Das Gewölbe war nicht baufällig!

    Like

  2. Rüdiger Knirsch schreibt:

    1) Wenn die Verdolung sanierzugsbedürftig ist und diese Art der Verdolung nicht mehr zulässig ist – wie sieht dann eine Sanierung der bestehenden Verdolung aus?
    2) Wer übernimmt die Kosten der Sanierung auf den bereits verkauften Grundstücken? Sind diese Folgekosten vom Käufer zu tragen?
    3) Was passiert mit den Wasserfledermäusen, wenn Verdolung saniert wird?

    Like

  3. 62rolandliebl schreibt:

    Sehr geehrter Herr Knirsch,
    vielen Dank für Ihr Interessse an diesem Thema. Hier meine Antworten:
    zu 1): Das Verbot der Sanierung bezog sich auf den Informationsstand, dass es bei der bestehenden Verdolung nur um eine heute unzulässige Bachversiegelung handelt. Durch den Einzug der Fledermaus ist die Verdolung zumindest für die Fledermäuse hochwertig und damit besonders schutzwürdig. Ein Abbruch ist nicht mehr möglich, also muss ggf. saniert werden, sofern dies an irgend einer Stelle erforderlich ist. Das letzte Wort spricht in diesem Fall immer der Vertreter der Naturschutzbehörde.
    zu 2): Bezüglich der Kosten für die verkauften Grundstücke: Das ist eine gute Grundsatzfrage. Ich gehe davon aus, dass zumindest auf dem als LKW-Parkplatz genutzten Grundstück (… verdolter Bereich hat eine Länge von rund 140 m …) bereits ausreichend Sicherheit eingebaut wurde. Dort wird auf Jahrzehnte nach meiner Einschätzung bestimmt keine Maßnahme erforderlich sein.
    zu 3): Die Wasserfledermäuse sind nicht das ganze Jahr zu Gast. Sie nutzen den künstlichen Tunnel für die Winterrast (… gebraucht werden 3 bis 6 °C und 100 % Luftfeuchtigkeit …) und die Aufzucht des Nachwuchses. Im Sommer benötigen sie den Tunnel nicht. Aber: Wasserfledermäuse sind sehr reviertreu, der Tunnel ist seit Jahrzehnten genutzt (… so der Spurenleser des Naturschutzbundes …) und der größte im gesamten Oberrheinbereich. Die Nähe zum Naturschutzgebiet ist besonders wichtig. Fledermäuse jagen hier und werden auch selbst gejagt …
    Liebe Grüße
    Roland Liebl

    Like

  4. Rüdiger Knirsch schreibt:

    Ist Ihnen bekannt, dass die bereits von der Kommune veräußerten Gewerbegrundstücke eine Klausel enthalten, die die Kommune dazu verpflichten, den Wagbach aus dem veräußerten Gelände zu verlegen?

    Like

  5. 62rolandliebl schreibt:

    Sehr geehrter Herr Knirsch,
    die besagten Grundstücke wurden Mitte 2014 verkauft und sofort bebaut, also lange bevor es eine Genehmigung zur Wagbachverlegung gab. Diese liegt erst seit Ende Januar 2015 vor. Insofern sollte die Formulierung im Kaufvertrag mit der Stadt entsprechend vorsichtig formuliert worden sein. Den genauen Wortlaut im Vertrag kenne ich als Gemeinderat nicht, aber es würde mich wundern, wenn vertragliche Verpflichtungen eingegangen worden wären, deren Einhaltung außerhalb des Einflussbereiches der Unterzeichner liegt.
    Liebe Grüße
    Roland Liebl

    Like

  6. Gertrud Mühlinghaus schreibt:

    Richtigstellung: die abgebildete Seite des BHM Planungsbüros zeigt einen Zeitungsartikel des „Wochenblattes“, keine Stellungnahme des Büros BHM!

    Like

    • 62rolandliebl schreibt:

      Nachtrag: Es ist korrekt, dass es ein Zeitungsbericht des „Wochenblattes“ ist, allerdings veröffentlicht auf der Firmenhomepage des Planungsbüros ohne Kommentare oder Hinweise darauf, dass man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

      Like

Hinterlasse einen Kommentar